Übermittlung von Meldedaten an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Die Einwohnermeldeämter sind verpflichtet, alle vier Jahre die Daten der volljährigen Bürgerinnen und Bürger dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio für einen Abgleich bereitzustellen.