Oberste Landesbehörden müssen rechtskonformen Betrieb von Facebook-Fanpages nachweisen
Ob in Ministerien, Universitäten oder Stadtverwaltungen: Facebook-Fanpages sind bei öffentlichen Stellen immer noch weit verbreitet.
Dabei hat der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2018 in einem Urteil deutlich gemacht: Die Hürden für eine datenschutzkonforme Facebook-Nutzung liegen für öffentliche Stellen hoch, denn sie sind gemeinsam mit Facebook für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich.
Die Sächsische Datenschutzbeauftragte Dr. Juliane Hundert erklärt dazu: »Kann eine Behörde die datenschutzrechtliche Konformität ihrer Fanpage-Nutzung nicht nachweisen, muss sie ihre Seite deaktivieren. Es ist allseits bekannt, wie intransparent die Daten von Nutzerinnen und Nutzern auf dieser Plattform verarbeitet werden. Dabei entstehen komplexe Persönlichkeitsprofile, die beispielsweise in autoritären Staaten auch zur Manipulation von Wahlen eingesetzt werden können. Behörden, die eine Facebook-Fanpage betreiben, sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Nutzung unweigerlich mit Rechtsverstößen gegen den Datenschutz verbunden ist. Deshalb ist es für öffentliche Stellen höchste Zeit, sich mit Facebook zusammenzusetzen und eine datenschutzkonforme Nutzung zu vereinbaren oder sich von Facebook zu verabschieden.«