13.07.2022

Sächsische Datenschutzbeauftragte wird auch Transparenzbeauftragte

Der Landtag hat heute das Sächsische Transparenzgesetz verabschiedet. Ab 1. Januar 2023 haben Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf Zugang zu Informationen gegenüber sächsischen Behörden.

Dann müssen transparenzpflichtige Stellen auf Antrag die benötigten Informationen herauszugeben. Das umfasst beispielsweise Gutachten, Studien, Berichte oder Bescheide. Zudem ist die öffentliche Verwaltung künftig verpflichtet, Informationen proaktiv bereitzustellen. Diese Veröffentlichungen sollen bis spätestens Ende 2026 auf der sogenannten Transparenzplattform erfolgen.

Die Einhaltung des Transparenzgesetzes wird von der Sächsischen Datenschutzbeauftragten überwacht. Sie nimmt ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahr, ist weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen.

Dr. Juliane Hundert: »Das Transparenzgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Bürgerrechte und unserer Demokratie. Der Zugang zu staatlicher Information ist Voraussetzung für eine aktive Teilhabe in unserer demokratischen Gesellschaft. Dafür werde ich mich als Transparenzbeauftragte einsetzen. Bürgerinnen und Bürger können sich künftig an mich wenden, wenn sie ihren Transparenzanspruch als verletzt ansehen. Des Weiteren stehe ich Parlament, Regierung und Verwaltung beratend zur Seite.«

Vollständige Pressemitteilung

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