Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Die Sächsische Datenschutzbeauftragte ist die Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 51 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Sachsen. Dies ergibt sich im Hinblick auf nicht-öffentliche Stellen (zum Beispiel Unternehmen, Vereine, Arztpraxen, Internet-Anbieter) aus § 14 Absatz 2 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG), im Hinblick auf öffentliche Stellen aus § 14 Absatz 1 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz.
Seit Jahresbeginn 2023 übernimmt die Sächsische Datenschutzbeauftragte nach § 13 Absatz 2 Sächsisches Transparenzgesetz auch die Aufgaben der Transparenzbeauftragten.
Die Amtsinhaberin Dr. Juliane Hundert wurde am 21. Dezember 2021 vom Sächsischen Landtag gewählt und führt die Behörde seit dem 1. Januar 2022. In der Dienststelle arbeiten derzeit etwa 40 Bedienstete, die circa 150.000 Unternehmen, 29.000 Vereine, 2,2 Millionen Privathaushalte sowie zahlreiche öffentliche Stellen in Sachsen im Hinblick auf deren Umgang mit personenbezogenen Daten beaufsichtigen und die Einhaltung des Transparenzgesetzes kontrollieren.
Amtsinhaberin ist seit Januar 2022 Dr. Juliane Hundert, die am 21. Dezember 2021 vom Sächsischen Landtag gewählt wurde. In der Behörde arbeiten derzeit knapp 40 Bedienstete, die circa 150.000 Unternehmen, 29.000 Vereine, 2,2 Millionen Privathaushalte sowie zahlreiche öffentliche Stellen in Sachsen im Hinblick auf deren Umgang mit personenbezogenen Daten beaufsichtigen.
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte nimmt ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahr. Sie handelt weisungsfrei und ist nur dem Gesetz unterworfen. Nach § 15 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz ist die Behörde der Sächsischen Datenschutzbeauftragten eine oberste Staatsbehörde mit Dienstsitz in Dresden. Die Amtsinhaberin (oder der Amtsinhaber) wird nach § 16 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz vom Sächsischen Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Sie muss die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit erfüllen und über die für die Erfüllung der Aufgaben und die Ausübung der Befugnisse erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Sachkunde, insbesondere im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten, verfügen. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Jährlich berichtet sie nach Artikel 59 Datenschutz-Grundverordnung dem Sächsischen Landtag und der Staatsregierung in einem Tätigkeitsbericht, der allgemein zugänglich ist, über ihre Arbeit.
Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig. Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte hat nach § 18 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz und nach § 13 Sächsisches Transparenzgesetz, auch nach Beendigung ihres Amtsverhältnisses, Verschwiegenheit über die ihr amtlich bekanntgewordenen Angelegenheiten gegenüber jedermann zu wahren.
Weitere Informationen
- Broschüre: Datenschutz und Transparenz für Sachsen (*.pdf, 1,19 MB) Aufgaben, Befugnisse und Rechtsstellung der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten