Videoüberwachung
Videoüberwachungsanlagen sind inzwischen allgegenwärtig. War ihr Einsatz anfangs noch auf Behörden und Unternehmen in sicherheitsrelevanten Bereichen beschränkt, werden sie inzwischen in nahezu allen Wirtschaftsbereichen und zunehmend auch durch Privatpersonen zur Befriedigung individueller Sicherheitsbedürfnisse genutzt. Nicht immer wird die Technik datenschutzkonform betrieben. Oftmals wird sie unüberlegt und ohne Notwendigkeit installiert und erfüllt dann im Schadensfall noch nicht einmal den ihr zugedachten Zweck. Regelmäßig – vor allem von nichtöffentlichen Stellen wie Privatpersonen und Unternehmen – wird nicht bedacht, dass Videoüberwachungsanlagen permanent in Rechte und Freiheiten von Personen eingreifen, ohne dass die Mehrzahl von ihnen dafür einen Anlass gegeben hat.
Es gibt wissenschaftliche Erkenntnisse, die belegen, dass wir uns verstellen, wenn wir uns beobachtet fühlen (»Chilling-Effekt«). Dadurch verlieren wir die Freiheit, wir selbst zu sein – ein erheblicher Eingriff in unsere Privatsphäre. Aus diesem Grund ist Videoüberwachung nicht permanent und flächendeckend erlaubt, sondern nur unter bestimmten Bedingungen oder in manchen Fällen überhaupt nicht. Dies gilt sowohl für öffentliche Stellen wie Kommunen oder die Polizei als auch für nichtöffentliche Stellen wie Privatpersonen, Unternehmen und Vereine.
Anhand verschiedener Verarbeitungssituationen werden auf den nachfolgenden Seiten insbesondere die Grenzen der Videoüberwachung durch nichtöffentliche Stellen sowie durch öffentliche Stellen (insbesondere Kommunen und die Polizei) aufgezeigt. Außerdem erfahren Sie, welche Pflichten Kamerabetreibende zu erfüllen haben. Zudem finden Sie an den entsprechenden Stellen zahlreiche Verweise auf weiterführende Informationen und Vorlagen. So hat bereits die unabhängige Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) in den zurückliegenden Jahren eine Reihe an Orientierungshilfen und Dokumenten zur Videoüberwachung herausgegeben.
Weitere Informationen
- Broschüre »Achtung Kamera! Hinweise zur Videoüberwachung für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Behörden« (*.pdf, 3,36 MB)
- Hinweisblatt zur Videoüberwachung auf Privatgrundstücken und in der Nachbarschaft (*.pdf, 0,25 MB)
- Muster für ein vollständiges Informationsblatt zur Videoüberwachung (*.docx, 81,11 KB)
- Muster für ein vorgelagertes Hinweisschild zur Videoüberwachung (*.docx, 0,12 MB)
- Orientierungshilfe für die Videoüberwachung durch sächsische Kommunen nach § 13 SächsDSDG und § 30 SächsPBG (*.pdf, 0,86 MB)
- Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen (PDF-Datei auf der Website der Datenschutzkonferenz)