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Videoüberwachung durch die Polizei in Sachsen

Die Videoüberwachung durch die Polizei ist ein Thema, das mit einer Vielzahl an datenschutzrechtlichen Fragen verbunden ist. Immer wieder wenden sich diesbezüglich betroffene Personen an die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte. Feststeht: Zur Abwehr von Gefahren sieht das Polizeirecht eine Reihe von Befugnissen vor, welche den Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum und bei Versammlungen zulassen. Welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Einzelnen gelten, was zulässig und was unzulässig ist, finden Sie auf den folgenden Seiten:

Polizeiliche Videoüberwachung im öffentlichen Bereich

Polizeiliche Videoüberwachung von Versammlungen

Bodycams bei der sächsischen Polizei

 

 

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