Facebook-Fanpages
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am 22. Juni 2022 eine FAQ-Liste zur Nutzung von Facebook-Fanpages verabschiedet. In dem Dokument werden oft gestellte datenschutzrechtliche Fragen beantwortet. Die Datenschutzkonferenz weist auch darauf hin, dass die rechtlichen Aspekte sinngemäß ebenso für andere soziale Netzwerke und Plattformen gelten. Im Unterschied zu den Facebook-Fanpages steht eine gerichtliche Klärung aber noch aus.
Die rechtlichen Probleme beim Betrieb einer Facebook-Fanpage hat die DSK zudem im Einzelnen in einem Kurzgutachten dargestellt. Die DSK reagiert mit den Antworten auf das große Interesse an Hinweisen zu rechtssicherem Handeln bei der Nutzung von Social Media-Angeboten. Gleichzeitig sollen beaufsichtigte Stellen schnell und verständlich über die gemeinsame Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörden informiert werden.
- Staatskanzlei muss Facebook-Fanpage abschalten 07.07.2023 – Pressemitteilung (Medienservice)
- Bescheid zur Untersagung der Nutzung von Facebook durch die Sächsische Staatskanzlei (*.pdf, 0,26 MB)
- Anlage 1 des Bescheids zur Facebook-Untersagung (*.pdf, 0,56 MB)
- FAQ zu Facebook-Fanpages (PDF-Datei auf der Website der Datenschutzkonferenz)
- DSK-Beschluss zur Task Force Facebook Fanpages vom 23.03.2022 (PDF-Datei auf der Website der Datenschutzkonferenz)
- DSK-Kurzgutachten (PDF-Datei auf der Website der Datenschutzkonferenz)