Videoüberwachung durch öffentliche Stellen, insbesondere Kommunen
An öffentliche Stellen, die Videotechnik zur Überwachung einsetzen möchten, werden hohe datenschutzrechtliche Anforderungen gestellt. Denn jede Form der Videoüberwachung stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der davon betroffenen Personen dar. Anhand verschiedener Verarbeitungssituationen werden auf den folgenden Seiten die Möglichkeiten und Grenzen der Videoüberwachung, insbesondere durch Kommunen, aufgezeigt. Die Ausführungen und Hinweise sollen den Behörden wie auch den betroffenen Personen dabei helfen, die Zulässigkeit von Videoüberwachungsmaßnahmen in öffentlichen Bereichen sorgfältig prüfen zu können.
- Rechtsgrundlagen der kommunalen Videoüberwachung
- Voraussetzungen der Videoüberwachung durch kommunale und sonstige nichtkommunale öffentliche Stellen
- Verhältnismäßigkeit, insbesondere Erforderlichkeit einer Videoüberwachung
- Videoüberwachung von Beschäftigten öffentlicher Stellen
- Häufige Fragen zur Videoüberwachung durch öffentliche Stellen, insbesondere Kommunen