30.07.2024

Sachsens Datenschutzbeauftragte veröffentlicht neue Auflage von »Achtung Kamera!«

Bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten sind in der ersten Jahreshälfte mehr Beschwerden zu Videoüberwachungen eingegangen. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum stieg die Zahl auf 115 – ein Plus von 20 Prozent.

Der Anstieg ist bislang ausschließlich auf Fälle zurückzuführen, in denen Privatpersonen oder Unternehmen Kameras einsetzen. Meist reichen Betroffene aus der Nachbarschaft eine Beschwerde ein. Eingaben zur Videoüberwachung durch öffentliche Stellen, wie Kommunen oder die Polizei, gibt es weiterhin nur wenige.

Dr. Juliane Hundert: »Der Zuwachs an Beschwerden macht deutlich, dass sich immer mehr Menschen durch privatmotivierte Videoüberwachung in ihrer Freiheit eingeschränkt fühlen. Inwieweit die Beschwerden berechtigt sind, lässt sich jedoch erst nach Abschluss der Verfahren sagen. Es deutet derzeit aber vieles darauf hin, dass in der Mehrzahl Datenschutzverstöße vorliegen. Erfahrungsgemäß überwiegen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen fast immer das berechtigte Interesse der Kamerabetreibenden.«

Mehr Bußgelder

Wer mit seiner Kamera gegen das Datenschutzrecht verstößt, dem drohen Schadensersatzklagen der betroffenen Personen und ein Bußgeld. Letzteres verhängte die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte bereits in der ersten Jahreshälfte so oft wie im gesamten Jahr zuvor:

Bis Ende Juni 2024 betrafen fünf Bußgelder Videokameras in Fahrzeugen (Dashcams) sowie in zwei Fällen stationäre Kameras in Mehrfamilienhäusern. Die Bußgeldhöhe bewegte sich jeweils zwischen 100 Euro und 900 Euro. In einem weiteren Fall sprach die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte ein Bußgeld von 30.000 Euro aus. Von der – auch eine Audioaufzeichnung umfassenden – Videoüberwachung eines Gewerbebetriebs waren nicht nur Kunden auf einem Parkplatz, sondern auch Fahrzeugführer und Passanten, insbesondere Kinder, betroffen. Die Kameras erfassten neben öffentlichen Straßen und Gehwegen zudem Nachbarn auf ihren Privatgrundstücken und Beschäftigte einer angrenzenden Baustelle. Das Bußgeld ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Mit »Achtung Kamera!« dem Ärger aus dem Weg gehen

Unter welchen Voraussetzungen eine Videoüberwachung überhaupt zulässig ist, darüber informiert die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte in der Broschüre »Achtung Kamera!«. Der Ratgeber für Verantwortliche und Betroffene war Anfang des Jahres erschienen und umfasste in der 1. Auflage 1.000 Exemplare. Knapp sechs Monate später waren diese bereits vergriffen.

»Die gestiegenen Fallzahlen sowie die große Nachfrage nach der Broschüre sprachen klar für eine zweite Auflage. In dieser wurde die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs von Ende Januar berücksichtigt. Durch das Urteil liegen die rechtlichen Hürden für Polizeibehörden höher, wenn sie gefährdete öffentliche Anlagen oder Einrichtungen mit Kameras überwachen möchten«, erklärt Dr. Juliane Hundert.

Weiterhin erhalten Leserinnen und Leser in »Achtung Kamera!« einen umfassenden Überblick zur Rechtslage für die häufigsten Verarbeitungssituationen, unter anderem zur Videoüberwachung von Beschäftigten, in der Nachbarschaft, in Kleingärten, auf Baustellen, in der Gastronomie, im Handel, in Freizeiteinrichtungen, in medizinischen Einrichtungen, im ÖPNV, in Autos, mit Drohnen etc. Ebenso wird die Rechtslage bei der Videoüberwachung durch sächsische Kommunen und die Polizei erläutert.

 

zurück zum Seitenanfang