Neues Jahr – neue Aufgaben: Sächsische Behörden müssen Transparenzgesetz umsetzen
Am 1. Januar 2023 tritt das Sächsische Transparenzgesetz in Kraft. Bürgerinnen und Bürger erhalten damit auch in Sachsen ein Informationszugangsrecht.
Fortan können sie bei transparenzpflichtigen Stellen die Herausgabe bestimmter Informationen beantragen. Das umfasst beispielsweise Gutachten, Studien, Berichte oder Bescheide. Bis Ende 2026 muss zudem eine Transparenzplattform eingerichtet sein, über die die öffentliche Verwaltung vorhandene Informationen online bereitstellt.
Die Einhaltung des Gesetzes wird von Dr. Juliane Hundert kontrolliert. Als Sächsische Datenschutzbeauftragte ist sie nun auch Transparenzbeauftragte.
»Transparenz zeugt von einem modernen Staatsverständnis. Sie hilft Verfahren und Hintergründe zu verstehen und stärkt das Vertrauen in Politik und Verwaltung. Das Sächsische Transparenzgesetz kann dafür einen wichtigen Beitrag leisten. Als Transparenzbeauftragte freue ich mich, diesen Prozess begleiten und mitgestalten zu können«, erklärt Dr. Juliane Hundert.