Koalitionspläne zum Datenschutz bringen Nachteile für die regionale Wirtschaft und die Menschen vor Ort
Die Datenschutzbehörden der Länder wenden sich gegen die Vorschläge zur Zentralisierung der Datenschutzaufsicht. Weitreichende Folgen für die regionale Wirtschaft und die Menschen vor Ort werden ignoriert.
Dr. Juliane Hundert, Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, erklärt: »Keine Landesregierung kann Interesse daran haben, die Datenschutzaufsicht für die regionale Wirtschaft bei der Bundesdatenschutzbeauftragten in Bonn zu etablieren. Wir Landesdatenschutzbeauftragten sind nah dran an Wirtschaft, Vereinen und den Menschen in unseren Ländern. Wir kennen die örtlichen Gegebenheiten und sind unmittelbar ansprechbar. Wir sind eng vernetzt mit Unternehmen, Vereinen, Verbänden und der Politik vor Ort. Auf regionale Themen und Beratungsbedarf reagieren wir zielgerichtet mit individueller Beratung, Veranstaltungen, Schulungen und Veröffentlichungen.«
Datenschutz betrifft alle. Mit den Landesdatenschutzbehörden gibt es bewährte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort, die durch Veranstaltungen im Land und regionale Veröffentlichungen bekannt sind. Dadurch profitieren insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen – immerhin 99,2 Prozent der Unternehmen in Deutschland – in besonderer Weise von den heutigen Strukturen im Datenschutz. Zentralisierung führt hier nicht zu Entbürokratisierung.
Das eigentliche inhaltliche Ziel ist ein gemeinsames: Rechtssicherheit durch einheitliche Auslegung und weniger Bürokratie durch einfachere Verfahren mit klaren Zuständigkeiten.
Die Datenschutzbehörden der Länder greifen daher die weiteren Pläne aus den Koalitionsverhandlungen zur Reform der Datenschutzkonferenz (DSK) auf und schlagen konkret vor:
- Eine Datenschutzbehörde als Ansprechpartnerin für Unternehmen und Forschende: Zentrale Zuständigkeit einer Aufsichtsbehörde bei länderübergreifenden Sachverhalten, z. B. bei Forschungsprojekten oder bei Konzernen mit mehreren Standorten.
- Effiziente Arbeitsteilung durch Ausweitung des Eine-für-Alle-Prinzips (EfA) auf die Datenschutzbehörden: Das Ergebnis der Prüfung von länderübergreifend oder bundesweit eingesetzten Verfahren durch eine Landesbehörde bindet die anderen Behörden.
- Eine starke Stimme, die einheitlich entscheidet: Die DSK institutionalisieren und mit einer Geschäftsstelle zum gemeinsamen Entscheidungsgremium von Bund und Ländern formen. Rechtssicherheit durch verbindliche Mehrheitsentscheidungen in der DSK schaffen.
Hintergrund: In den vergangenen Tagen haben die Arbeitsgruppen aus CDU, CSU und SPD ihre Arbeit an den Entwürfen des Koalitionsvertrages beendet. Jetzt müssen noch einzelne streitige Punkte geklärt werden. In dem angeblich finalen Entwurf der Arbeitsgruppe Digitales finden sich folgende (teils strittige) Sätze: »Die Federführung und die Aufsicht über die Wirtschaft bündeln wir bei der BfDI. Wir benennen die BfDI in »Beauftragte für Datennutzung, Datenschutz und Informationsfreiheit um.«
Die Landesdatenschutzbehörden, so auch die sächsische, üben seit Jahrzehnten nicht nur die Datenschutzaufsicht für öffentliche Stellen, z. B. Behörden aus, sondern auch für den sogenannten nicht-öffentlichen Bereich, also für Unternehmen, Verbände oder Vereine.
Bereits vergangene Woche haben sich die Landesdatenschutzbehörden gegen eine Zentralisierung bei der Umsetzung der Digitalrechtsakte gewandt.