18.10.2023

Geplante Chatkontrolle ist unverhältnismäßige, anlasslose Massenüberwachung

Die Datenschutzkonferenz warnt davor, eine europaweite Chatkontrolle einzuführen.

Vor dem Hintergrund der anstehenden Beratungen im Rat der Europäischen Union über die Überwachung der elektronischen Kommunikation zur Verfolgung von Kindesmissbrauch im Internet richtet die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder den nachdrücklichen Appell an den EU-Gesetzgeber, bei der beabsichtigten Regulierung – bekannt unter dem Begriff „Chatkontrolle“ – die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit einzuhalten und insbesondere Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu wahren.

Im Mai 2022 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgelegt. Nach dem Vorschlag würden Anbieter von E-Mail-, Messenger- oder Chat-Diensten dazu verpflichtet, die Verbreitung von bekannten oder neuen Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs oder die Kontaktaufnahme zu Kindern anhand bestimmter Indikatoren zu erkennen.

Es steht nicht infrage, dass Kinder vor sexuellem Missbrauch geschützt werden müssen. Die Wahl der Mittel ist jedoch äußerst zweifelhaft, denn es wäre die digitale Kommunikation sämtlicher Nutzender unterschiedslos und verdachtsunabhängig von einer Überwachung betroffen. Erfasst würden Informationen – auch sensible Daten – aus allen Lebensbereichen der Nutzenden. Anbieter müssten dafür sorgen, dass die mittlerweile für private Kommunikation weitgehend etablierte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufgebrochen wird. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Sicherheit beim Austausch digitaler Nachrichten geschwächt wird. Gerade in einer Zeit, in der immer wieder Sicherheitslücken für missbräuchliche Zugriffe ausgenutzt werden, warnt die Datenschutzkonferenz davor, auch noch absichtlich Bruchstellen in die technischen Infrastrukturen einzubauen.

Die Datenschutzkonferenz weist in aller Deutlichkeit darauf hin, dass es sich bei der vorgesehenen Chatkontrolle um eine anlasslose Massenüberwachung handelt, die nicht mit den Grundrechten auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Vertraulichkeit der Kommunikation und zum Schutz personenbezogener Daten vereinbar ist.
 

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