Einsatz digitaler Dienste zur Kontaktnachverfolgung
Die 101. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) tagte am 28. und 29. April 2021.
Ein Schwerpunktthema: Digitale Kontaktnachverfolgungssysteme, beispielsweise für die Veranstaltungsbranche oder Gastronomie. Dazu hat die DSK eine Orientierungshilfe zum Einsatz von digitalen Diensten zur Kontaktnachverfolgung herausgegeben. In dem Dokument, das sich an Entwickler und Verantwortliche richtet, sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen beschrieben.
Da sich mittlerweile die Mehrzahl der Bundesländer dafür entschieden hat, vertragliche Vereinbarungen mit dem Anbieter des Dienstes »Luca« einzugehen, hat sich die DSK zudem erneut mit diesem System befasst. Die Ergebnisse sind in einer Stellungnahme zu Luca veröffentlicht.
Angesichts der jüngst erfolgten funktionalen Erweiterung der Corona-Warn-App (CWA) hebt die DSK in der Entschließung Chancen der Corona-Warn-App 2.0 nutzen die mit der Nutzung der CWA verbundenen datensparsameren Möglichkeiten der Clustererkennung und Kontaktbenachrichtigung hervor. Die Datenschutzkonferenz appelliert an die Länder, die CWA in ihre Konzepte zur Pandemiebekämpfung einzubinden sowie deren Nutzung zu fördern.
Vor dem Hintergrund des zunehmenden Einsatzes von Messenger-Diensten auch im Gesundheitsbereich verabschiedete die DSK weiterhin die Stellungnahme Technische Datenschutzanforderungen an Messenger-Dienste im Krankenhausbereich . Darüber hinaus veröffentlichte die DSK Anforderungen an datenschutzrechtliche Zertifizierungsprogramme .
Pressemitteilung zur 101. Tagung der Datenschutzkonferenz