Coronatest als Voraussetzung für Schulbesuch
Nach der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ist der Zutritt zur Schule untersagt, wenn nicht durch einen Test nachgewiesen wird, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht.
Diesbezüglich gibt es aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. Die Einzelheiten können Sie der nachfolgenden PDF-Datei entnehmen.