04.06.2024

IFK veröffentlicht Entschließung zum Superwahljahr 2024

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) macht darauf aufmerksam, dass für die Meinungsbildung vor Wahlen auch Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetze zur Verfügung stehen.

Unter dem Vorsitz der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, Dr. Juliane Hundert, weist die IFK Wählerinnen und Wähler darauf hin, dass sie sich mit den bestehenden Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetzen objektiv und neutral informieren können.

In diesem Jahr stehen in mehreren Bundesländern Landtags- und Kommunalwahlen an. Zudem sind alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger aufgerufen, sich an der Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 zu beteiligen.

»Wahlen sind die wichtigste Form demokratischer Kontrolle. Deshalb kommt es vor allem in Zeiten von Fake News und alternativen Fakten darauf an, dass sich Bürgerinnen und Bürger umfassend und sachlich über das Regierungs- und Verwaltungshandeln informieren können. Hierfür stehen ihnen unter anderem Transparenz-, Informationsfreiheits- und Umweltinformationsgesetze zur Verfügung«, erklärt Dr. Juliane Hundert.

Der IFK gehören der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie die Informationsfreiheits-/Transparenzbeauftragten der Länder an. Bayern und Niedersachsen sind in diesem Gremium nicht vertreten, da es dort noch kein allgemeines und voraussetzungsloses Informationszugangsrecht gibt. Die IFK tagt zweimal pro Jahr. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Die IFK fasst Entschließungen und Handlungsempfehlungen zu aktuellen Themen der Transparenz und Informationsfreiheit.
Unter www.datenschutz.sachsen.de/transparenz.html sind die Entschließungen der IFK veröffentlicht.

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