02.03.2021

Geplantes Registermodernisierungsgesetz: Großer Schritt zum gläsernen Bürger

Am Freitag, den 5. März 2021, stimmt der Bundesrat über die Einführung des Registermodernisierungsgesetzes ab.

Es sieht vor, dass die Steuer-ID nunmehr zu einer allgemeinen Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung wird. Dazu erklärt der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig: »Durch die Schaffung eines einheitlichen und verwaltungsübergreifenden Personenkennzeichens besteht die Gefahr, dass umfangreiche Persönlichkeitsprofile erstellt werden – ein großer Schritt zum gläsernen Bürger. Zudem hat Sachsen historische Gründe, ein solches Personenkennzeichen abzulehnen. In der DDR war Anfang der 70er Jahre eine umfassende Personenkennzahl eingeführt worden, die zur Kontrolle der Bevölkerung genutzt wurde. Daher appelliere ich an die Sächsische Staatsregierung, dem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zuzustimmen.«

Vollständige Pressemitteilung (PDF-Datei)

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