100 Tage Sächsisches Transparenzgesetz
100 Tage nach Inkrafttreten des Sächsischen Transparenzgesetzes machen Bürgerinnen und Bürger vielerorts von ihrem Recht auf Informationszugang Gebrauch.
Dazu erklärt die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Dr. Juliane Hundert:
»Viele Behörden im Freistaat Sachsen haben bereits Anträge auf Zugang zu Informationen erhalten. Ich freue mich, dass die Bürgerinnen und Bürger ihrem Interesse an amtlichen Informationen nachgehen und damit ihr Recht auf Teilhabe in einer demokratischen Gesellschaft wahrnehmen. Ich stelle aber auch fest, dass die Antragsflut, die von einigen Kritikerinnen und Kritikern im Vorfeld befürchtet wurde, ausgeblieben ist. Meine Behörde war seit Anfang des Jahres in elf Anfragen selbst Adressatin eines Antrags auf Informationen. Auch die Zahl der Beschwerden, die mich als Transparenzbeauftragte erreichten, blieb bislang hinter den Erwartungen zurück. Im ersten Quartal dieses Jahres gingen lediglich zwölf Beschwerden in meiner Behörde ein. Offenbar werden die Anträge von den transparenzpflichtigen Stellen pünktlich und gründlich bearbeitet. Positiv überrascht bin ich von der Landesdirektion Sachsen, die auf ihrer Internetseite in einem ‚Transparenzportal‘ bereits solche Informationen veröffentlicht, zu denen sie Auskunft erteilt hat.«