Angemessenheitsbeschlüsse für Großbritannien
Die EU-Kommission erleichtert Datenübermittlungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum an das Vereinigte Königreich.
Am 28. Juni 2021 hat die Europäische Kommission die Angemessenheitsbeschlüsse für die Übermittlung personenbezogener Daten an das Vereinigte Königreich gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, PDF-Datei auf ec.europa.eu) und der Strafverfolgungsrichtlinie (LED, PDF-Datei auf ec.europa.eu), angenommen.
Mit der Anerkennung des angemessenen Datenschutzniveaus bedürfen Datenübermittlungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum an das Vereinigte Königreich, im Rahmen des Anwendungsbereichs der Beschlüsse, keiner besonderen Genehmigung. Die Prüfung, ob die allgemeinen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Datenübermittlung erfüllt sind, ist davon unabhängig erforderlich und vorzunehmen.