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Geschichte

1990

Der Einigungsvertrag konstituiert das Bundesdatenschutzgesetz befristet bis zum 31. Dezember 1991 auch als Rechtsgrundlage für die neuen Bundesländer. Deshalb übt zunächst der Bundesbeauftragte für den Datenschutz die Kontrollfunktion über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch sächsische öffentliche Stellen aus. Er entsendet dazu zwei Mitarbeiter nach Sachsen.

1991

Kurt Biedenkopf setzt im Benehmen mit dem Landtagspräsidenten Erich Iltgen einen Aufbaustab für den Datenschutz ein. Die Leitung übernahm im April der Koblenzer Rechtsanwalt Thomas Giesen. Seine Aufgaben: Der Aufbau der Behörde und die Begleitung der Gesetzgebung.

Am 21. November beschließt der Sächsische Landtag das »Gesetz zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung« (Sächsisches Datenschutzgesetz). Auf dieser Grundlage wird am 20. Dezember Thomas Giesen in das Amt des Sächsischen Datenschutzbeauftragten berufen.

1992

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Thomas Giesen nimmt am 1. Januar seine Arbeit auf. Dabei wird er anfänglich von vier Mitarbeitern unterstützt. In den kommenden Monaten wächst die Stellenanzahl auf 19 an.

Im selben Jahr verabschiedet das Parlament die Sächsische Verfassung. Sie enthält in Artikel 33 das Recht auf Datenschutz. In Artikel 57 wird zur Wahrung dieses Rechts der Sächsische Datenschutzbeauftragte berufen. Seine Dienststelle ist organisatorisch an die Landtagsverwaltung angebunden.

1993

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der ersten Jahre zählt die Vermittlung des Rechtsgedankens, das Dringen auf Einhaltung von Regeln und die Kontrolle. Zudem befasst sich der Sächsische Datenschutzbeauftragte mit datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Stasi-Unterlagen und Altdaten aus der DDR.

1997

Der Sächsische Landtag bestätigt Dr. Thomas Giesen im Amt. Nach seiner Wiederwahl bringt er sich unter anderem bei den Projekten Fördermitteldatenbank, SaxTelemed und – bei der Flut 2002 – beim Spendenverteilungsprogramm Phoenix ein. In seiner Amtszeit, die am 31. Dezember 2003 endet, bearbeitet Dr. Thomas Giesen mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr als 10.000 Fälle.

2003

Am 18. Dezember wählen die Parlamentarierinnen und Parlamentarier des Sächsischen Landtags Andreas Schurig zum Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Der aus Sachsen stammende Mathematiker und Theologe war von 1993 bis 2003 Stellvertreter von Dr. Thomas Giesen sowie Referatsleiter für Informatik, Technik und neue Medien. 

2006

Im Rahmen der »Sachsensumpf«-Ermittlungen beanstandet der Sächsische Datenschutzbeauftragte beim Sächsischen Staatsministerium des Innern die gesetzeswidrige Beobachtung von organisierter Kriminalität durch den Verfassungsschutz. In einem abstrakten Normenkontrollverfahren hatte der Sächsische Verfassungsgerichtshof 2005 erklärt, dass die Beobachtung von organisierter Kriminalität nur zulässig ist, soweit diese sich »gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung« richtet. Mit einer erneuten Novelle des Verfassungsschutzgesetzes im April 2006 wurde die Zuständigkeit für die Beobachtung von »Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität« wieder gestrichen.

2007

Neue Aufgabenfelder kommen hinzu: Der Sächsische Datenschutzbeauftragte ist nun auch Aufsichtsbehörde für den Privatbereich. Das geht einher mit einem rasanten Anstieg der Eingaben von 173 in den Jahren 2005/2006 auf 677 vier Jahre später. Zudem wird der Sächsische Datenschutzbeauftragte Bußgeldbehörde.

2009

Andreas Schurig wird vom Sächsischen Landtag erneut und mit großer Mehrheit zum Sächsischen Datenschutzbeauftragten gewählt.

2011

Eine unberechtigte Funkzellenabfrage, die in der Presse als »Handygate« bezeichnet wird, sorgt für Aufsehen. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte beanstandet beim Sächsischen Staatsministerium des Innern und dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz die  unverhältnismäßige Verarbeitung von über einer Million Verkehrsdatensätzen und über 40.000 Bestandsdatensätzen.

2015

Andreas Schurig wird am 19. November im Sächsischen Landtag für eine weitere sechsjährige Amtszeit wiedergewählt.

2018

Die Datenschutz-Grundverordnung entfaltet ab dem 25. Mai 2018 unmittelbare Wirkung in jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Damit erhalten die nationalen und internationalen Datenschutzbeauftragten zahlreiche neue Aufgaben. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte ist seitdem eine unabhängige Aufsichtsbehörde.

2021

Im Sächsischen Landtag wählen die Abgeordneten Dr. Juliane Hundert am 21. Dezember 2021 zur Sächsischen Datenschutzbeauftragten.

Der bisherige Amtsinhaber Andreas Schurig verabschiedet sich nach 18 Jahren in den Ruhestand. Zusammen mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bearbeitete er während seiner Amtszeit mehrere zehntausend Fälle.

2023

Zum Jahresanfang tritt das Sächsische Transparenzgesetz in Kraft. Es überträgt der Sächsischen Datenschutzbeauftragte auch die Aufgaben der Transparenzbeauftragten. 

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