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Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 DSGVO für Bewerberinnen und Bewerber

Verantwortlicher

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Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Devrientstraße 5
01067 Dresden
Postanschrift:
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
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Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter: Herr Dr. Rothe

Telefon: +49 351 85471-121

E-Mail: bdsb@sdtb.sachsen.de
Kein Zugang für elektronisch signierte Dokumente

Öffentlicher Schlüssel (PGP) des behördlichen Datenschutzbeauftragten (*.asc, 3,12 KB)

Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Bewerbungsverfahren
Bewerbermanagement; Auswahl und Bindung von Personal

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e, Artikel 88 DSGVO in Verbindung mit § 11 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz

Angabe der Empfänger oder Kategorien der Empfänger der personenbezogenen Daten

Die personenbezogenen Daten werden der zuständigen Personalvertretung, der Frauenbeauftragten und ggf. der Schwerbehindertenvertretung auf Grundlage deren Beteiligungsrechte offengelegt.

Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung

Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens 13 Monate lang gespeichert.

Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, sich jederzeit an die Sächsische Datenschutzbeauftragte zu wenden, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten gegen die DSGVO oder eine andere datenschutzrechtliche Vorschrift verstößt, Artikel 77 DSGVO.

Vorgaben zur Datenbereitstellung

Die Bereitstellung Ihrer Bewerberdaten erfolgt freiwillig; gleichwohl ist sie für die Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens erforderlich, das heißt, ohne vollständige Angabe ist keine Teilnahme am Auswahlverfahren möglich.

Automatisierte Entscheidungsfindung

Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.

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