Datenschutzerklärung für die Ordnungswidrigkeitenbehörde
Verantwortlicher
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Devrientstraße 5
01067 Dresden Postanschrift:
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 11 01 32
01330 Dresden
Bitte verwenden Sie für Ihren Schriftwechsel nur die Postanschrift.
Telefon: +49 351 85471-101
Telefax: +49 351 85471-109
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Kein Zugang für elektronisch signierte Dokumente
Webseite: www.datenschutz.sachsen.de
- Hinweis zur E-Mail-Verschlüsselung:
Der Schlüssel der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten wurde am 20.04.2023 erneuert. Falls Sie bereits den vorherigen Schlüssel benutzt bzw. abgespeichert haben, ersetzen Sie diesen bitte.
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Wenn Sie eine Antwort per verschlüsselter E-Mail wünschen, fügen Sie bitte Ihrer E-Mail Ihren öffentlichen Schlüssel bei. Alternativ können Sie eine Antwort auf dem Postweg erhalten. Dann geben Sie bitte Ihre postalische Adresse an.
Datenschutzbeauftragter
Datenschutzbeauftragter: Herr Dr. Rothe
Telefon: +49 351 85471-121
E-Mail: bdsb@sdtb.sachsen.de
Kein Zugang für elektronisch signierte Dokumente
Öffentlicher Schlüssel (PGP) des behördlichen Datenschutzbeauftragten (*.asc, 3,12 KB)
- Hinweis zur E-Mail-Verschlüsselung:
Wenn Sie eine verschlüsselte E-Mail an Herrn Dr. Rothe in seiner Funktion als Datenschutzbeauftragter der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten senden wollen, verwenden Sie zur Verschlüsselung bitte dessen
öffentlichen Schlüssel (PGP, asc-Format).
Fingerabdruck: 02D3 1AAC 387F 7015 3DDF A001 B307 F358 92EB D5E3
1. Einleitung und Zweck der Verarbeitung
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB) ist nach § 14 Absatz 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) in Verbindung mit Artikel 51, 55, 58 Absatz 2 Buchstabe i Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), nach § 22 Absatz 3 SächsDSDG und nach § 48 Absatz 3 des Sächsischen Datenschutzumsetzungsgesetzes (SächsDSUG) im öffentlichen Bereich und nach § 14 Absatz 2 SächsDSDG in Verbindung mit § 40 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Artikel 51, 55, 58 Absatz 2 Buchstabe i DSGVO im nicht-öffentlichen Bereich die nach § 36 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zur Ahndung von datenschutzrechtlichen Ordnungswidrigkeiten sachlich zuständige Verwaltungsbehörde.
In diesem Zusammenhang verarbeitet die SDTB bei der Verfolgung und Ahndung von Verstößen nach Artikel 83 DSGVO sowie von Ordnungswidrigkeiten nach § 22 Absatz 1 SächsDSDG und § 48 Absatz 1 SächsDSUG personenbezogene Daten, die ihr im Rahmen der Ermittlungen mitgeteilt oder im Rahmen von Beweiserhebungen und -sicherungen im Bußgeldverfahren von ihr erhoben werden. Dies kann neben Angaben zum Betroffenen des Verfahrens insbesondere auch Namen und Kontaktdaten (z. B. E-Mail-Adresse, postalische Anschrift, Telefonnummer) von Zeugen und Geschädigten sowie weitere personenbezogene Angaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Sachverhalt umfassen.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Verfahren wegen datenschutzrechtlicher Verstöße nach Art. 83 DSGVO ist § 41 BDSG in Verbindung mit den fachspezifischen Vorschriften des OWiG und der StPO. In den Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 22 Absatz 1 SächsDSDG und § 48 Absatz 1 SächsDSUG erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten ebenfalls auf Grundlage der Vorschriften des OWiG und der Strafprozessordnung (StPO).
2. Ihre Rechte
Die Ihnen zustehenden Rechte hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die SDTB finden sich im 3. Teil des BDSG, der für Tätigkeiten im Anwendungsbereich der StPO über § 500 StPO zur Anwendung kommt. Danach haben Sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft (§ 57 BDSG)
Als betroffene Person können Sie auf Antrag Auskunft darüber verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten die SDTB zu Ihrer Person verarbeitet hat. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht aufgrund gesetzlicher Vorschriften beschränkt sein kann.
- Recht auf Berichtigung (§ 58 Absatz 1 BDSG)
Sollten die Sie betreffenden Daten nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine unverzügliche Berichtigung verlangen. Sofern die über Sie verarbeiteten Daten unvollständig sind, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
- Recht auf Löschung (§ 58 Absatz 2 BDSG)
Sie können von der SDTB die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn deren Verarbeitung unzulässig ist, deren Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist oder diese zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gelöscht werden müssen.
- Recht auf Einschränkung (§ 58 Absatz 1 Satz 3, Absatz 3 BDSG)
Sie können die Einschränkung der weiteren Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn die Richtigkeit der verarbeiteten Daten strittig ist und dies einer Berichtigung entgegensteht. Ebenso kann die SDTB, anstatt die personenbezogenen Daten zu löschen, deren Verarbeitung einschränken, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch eine Löschung Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt würden oder Ihre personenbezogenen Daten für Beweiszwecke weiter aufbewahrt werden müssen.
- Recht auf Beschwerde bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten (§ 60 BDSG in Verbindung mit § 500 Absatz 2 Nr. 2 StPO)
Sie haben das Recht, sich jederzeit an die SDTB zu wenden, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in bei der SDTB geführten Bußgeldverfahren gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt. Die SDTB erreichen Sie unter den oben genannten Kontaktdaten.