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Die Verarbeitung von Nutzungsdaten im Internet unterliegt den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und telemedienrechtlicher Spezialvorschriften wie der ePrivacy-Richtlinie bzw. deren Umsetzung in nationales Recht. Die Verarbeitung durch einen Verantwortlichen selbst und auch Übermittlungen an Dritte in Form von eingebundenen Elementen in Websites, Apps oder internetfähigen Geräten sowie das Speichern und/oder Auslesen von Informationen auf Endgeräten bedürfen daher einer Rechtsgrundlage. Für zahlreiche, in die Privatsphäre von Nutzerinnen und Nutzern eingreifende Verarbeitungen und Speicherungen bedarf es einer expliziten und informierten Einwilligung. Die nachfolgenden Texte geben hinsichtlich des rechtlichen Rahmens Orientierung für Verantwortliche. Betroffenen steht es frei, im Zweifelsfall bei der Sächsischen Datenschutzbeauftragten eine Beschwerde über das Formular einzureichen.
- Hinweise zum Einsatz von Google Analytics im nicht-öffentlichen Bereich (PDF-Datei auf der Website der Datenschutzkonferenz)
- Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter von Telemedien (PDF-Datei auf der Website der Datenschutzkonferenz)
- Pressemitteilung der DSK zur Orientierungshilfe Telemedien (PDF-Datei auf der Website der Datenschutzkonferenz)